Übernahmefolgegewinn, Bilanzierungsfehler - Gewinnrealisierung bei übernommener Pensionsverpflichtung, Korrektur eines Bilanzierungsfehlers
Leitsatz
1) Wird eine Kapitalgesellschaft auf eine GmbH & Co. KG verschmolzen und übernimmt die Kommanditgesellschaft in diesem Zuge
eine Pensionsverpflichtung eines (künftigen) Mitunternehmers, so entsteht in Höhe der Differenz zwischen dem bei der Kapitalgesellschaft
angesetzten Teilwert der Pensionsverpflichtung nach § 6a Abs. 3 Nr. 1 EStG und dem bei der Kommanditgesellschaft zu berücksichtigenden
niedrigeren Anschaffungsbarwert i.S.v. § 6a Abs. 3 Nr. 2 EStG einen Übernahmefolgegewinn i.S.v. § 6 Abs. 1 UmwStG.
2) Kann ein Bilanzierungsfehlers verfahrensrechtlich nicht mehr rückwirkend an der Fehlerquelle korrigiert werden, ist die
Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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