Übernahmefolgegewinn, Bilanzierungsfehler - Gewinnrealisierung bei übernommener Pensionsverpflichtung, Korrektur eines Bilanzierungsfehlers
Leitsatz
1) Wird eine Kapitalgesellschaft auf eine GmbH & Co. KG verschmolzen und übernimmt die Kommanditgesellschaft in diesem Zuge
eine Pensionsverpflichtung eines (künftigen) Mitunternehmers, so entsteht in Höhe der Differenz zwischen dem bei der Kapitalgesellschaft
angesetzten Teilwert der Pensionsverpflichtung nach § 6a Abs. 3 Nr. 1 EStG und dem bei der Kommanditgesellschaft zu berücksichtigenden
niedrigeren Anschaffungsbarwert i.S.v. § 6a Abs. 3 Nr. 2 EStG einen Übernahmefolgegewinn i.S.v. § 6 Abs. 1 UmwStG.
2) Kann ein Bilanzierungsfehlers verfahrensrechtlich nicht mehr rückwirkend an der Fehlerquelle korrigiert werden, ist die
Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist.