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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 35/08

Gesetze: EStG § 18, EStG § 3 Nr. 11

Steuerbarkeit des Honorars einer Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIII – Renovierungsaufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz

  1. Honorarpauschalen, die eine Erzieherin als Erziehungsstelle nach § 34 SGB VIII erhält, sind gemäß § 18 EStG steuerbar. Eine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG besteht für derartige Einnahmen nicht.

  2. Besteht lediglich eine vage Vorstellung, ein Gebäude irgendwann einmal wieder einer Wohnnutzung zuführen zu wollen, können Renovierungsaufwendungen für ein solches Gebäude nicht als vorweggenommene WK abgezogen werden.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2011 S. 753
VAAAD-86241

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.03.2011 - 3 K 35/08

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