Aufsichtsrat: Vorteil aus Rückkaufoption von Aktien als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Leitsatz
Aufsichtsratvergütungen sind Einnahmen aus selbstständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Dazu gehören geldwerte
Vorteile wie Sachzuwendungen.
Beim Umfang der sachlichen Steuerpflicht von Zuwendungen besteht zwischen den Einkünften aus selbstständiger Arbeit und denen
aus nichtselbstständiger Arbeit kein rechtlicher Unterschied.
Vorteile werden für eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind. Diese Grundsätze
gelten unabhängig davon, ob es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger oder aus selbstständiger Tätigkeit handelt, wenn
Vorteile im Bereich der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gewährt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAD-86238
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.03.2010 - 2 K 324/08
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