2) Erzielt ein Mitunternehmer innerhalb von fünf Jahren vor der Betriebseröffnung aufgrund vorweggenommener Betriebsausgaben
negative gewerbliche Einkünfte (hier: Zinsaufwendungen für ein Existenzgründerdarlehen), so schließt dies die Existenzgründereigenschaft
nach § 7g Abs. 7 EStG nicht aus.
3) Zur hinreichenden Konkretisierung der Investitionsabsicht.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2055 Nr. 23 BAAAD-86226
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FG Münster, Urteil v. 12.05.2011 - 10 K 4791/08 G,F
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