Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerpflicht bei der Fondsverwaltung
EuGH-Vorlage zur Steuerfreiheit von Beratungsleistungen
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob sog. außenstehende Berater, die Kapitalanlagegesellschaften (KAG) beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für die von der KAG verwalteten Sondervermögen gegen Entgelt beraten, umsatzsteuerpflichtige oder – wie die KAG selbst – steuerfreie Leistungen bei der Fondverwaltung erbringen. Der BFH will mit dem Vorlagebeschluss geklärt sehen, wie die „Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften” i. S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Richtlinie 77/388/EWG auszulegen ist und ob die Leistung eines außenstehenden Verwalters eines Sondervermögens nur dann hinreichend spezifisch und damit steuerfrei ist, wenn a) er eine Verwaltungstätigkeit und nicht nur eine Beratungstätigkeit ausübt oder wenn b) sich die Leistung ihrer Art nach aufgrund einer für die Steuerfreiheit nach dieser Bestimmung charakteristischen Besonderheit von anderen Leistungen unterscheidet oder wenn c) er aufgrund einer Aufgabenübertragung nach Art. 5g der geänderten Richtlinie 85/611/EWG tätig ist.
Sachverhalt
Eine KAG, die Publikumsfonds als Sondervermögen nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) verwaltete, hat die Klägerin damit beauftragt, sie bei der Verwal...