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Insolvenz: Umsatzsteueranspruch des Finanzamts
Häufig vereinnahmen Insolvenzverwalter Entgelte, für welche der Unternehmer bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen die entsprechende Leistung erbracht hat. Streitig war für die umsatzsteuerliche Soll-Besteuerung, ob der entsprechende Umsatzsteueranspruch des Finanzamts eine Masse- oder eine Insolvenzforderung darstellt, wenn erst der Insolvenzverwalter das entsprechende Entgelt vereinnahmt. Der BFH hat nunmehr zugunsten des Fiskus entschieden, dass es sich in diesem Fall um eine Masseverbindlichkeit handelt, d. h. dass dem Finanzamt nicht nur eine entsprechende Quote, sondern der vollständige Anspruch auf Abführung der Umsatzsteuer durch den Insolvenzverwalter zusteht (vgl. , NWB QAAAD-80473).
Für den ...