Einkünfte aus der Vermietung eines Grundstücks als gewerblich bei Betriebsaufspaltung
Leitsatz
Verfügt der das Betriebsunternehmen beherrschende Gesellschafter über die Befugnis, die laufenden Geschäfte der Besitzgesellschaft
allein zu führen, so vermag dies eine personelle Verflechtung i. S. der Rechtsprechungsgrundsätze zur sog. Betriebsaufspaltung
zu begründen. Welche Geschäfte als laufende und welche als außergewöhnlich anzusehen sind, richtet sich nach den konkreten
Umständen des Einzelfalls.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1750 Nr. 29 DStRE 2012 S. 229 Nr. 4 DStZ 2011 S. 542 Nr. 15 EFG 2011 S. 1433 Nr. 16 GmbHR 2011 S. 1053 Nr. 10 StBW 2011 S. 628 Nr. 14 Ubg 2012 S. 203 Nr. 3 OAAAD-85883
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 11.05.2011 - 1 K 138/09
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