Grunderwerbsteuer; Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung; Änderung des
Infolge der Änderung des § 3 Nr. 3 bis 7 des Grunderwerbsteuergesetzes durch Artikel 29 Nr. 1 des Jahressteuergesetzes 2010 vom (BGBl 2010 I S. 1768) wird der Bezugserlass vom , der Ausnahmen von der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung regelt, um die Erwerbe durch Lebenspartner ergänzt.
Ziffer 2.3 und 2.4 des Bezugserlasses werden wie folgt gefasst:
beim Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers;
bei Rechtsvorgängen zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind. Den Verwandten In gerader Linie stehen ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich;
Die Änderungen gelten für Erwerbsvorgänge, die nach dem verwirklicht worden sind (§ 23 Abs. 9 GrEStG).
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Baden-Württemberg v. - 3-S
4540/9
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
AAAAD-85801