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Track 14-15 | Verbindliche Auskunft: Gebührenpflicht ist nicht verfassungswidrig
Der BFH hat entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die sich nach dem Gegenstandswert bestimmende Auskunftsgebühr ist auch dann verfassungsgemäß, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt. Auch die Zeitgebühr, bei der sich die Höhe nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richtet, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Track 14 | Kein Verstoß gegen die Verfassung
Gebühren für verbindliche Auskünfte verstoßen nicht gegen die Verfassung. – So lautet in einem Satz das Fazit zweier aktueller BFH-Entscheidungen. Aber es wäre aus meiner Sicht ein Fehler, es dabei zu belassen. Die Begründung des I. Senats des Bundesfinanzhofs ist nämlich ausgesprochen interessant. Die Richter sind sehr umfassend auf alle verfassungsrechtlichen Zweifel an der Auskunftsgebühr eingegangen und haben diese entkräftet.
Vorab ist mir der Hinweis wichtig: Die Gebühren bestimmen sich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll insoweit eine Bagatellgrenze ein...