Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftliches Eigentum im Bilanzsteuerrecht
Rechtsgrundlagen:
§ 39 AO;
§ 5 Abs. 1
EStG; §§ 242 und 383
HGB; 455 BGB
Die
nachfolgenden Ausführungen befassen sich mit der Zurechnung von
Bilanzierungsgegenständen zum Unternehmensvermögen. Liegt ein
Vermögensgegenstand oder eine Schuld bzw. ein Wirtschaftsgut vor, so ist
die Zurechnung zum Unternehmensvermögen eine
Voraussetzung für seine Bilanzierungsfähigkeit
(Gräfer/Frigger-Gretencord,
BBK F. 14 S. 2011). Die
Zurechnung ist grundsätzlich unter drei Gesichtspunkten zu prüfen:
(1) subjektive oder persönliche Zurechnung, (2) objektive Zurechenbarkeit,
(3) zeitliche Zurechenbarkeit, wobei im folgenden nur auf die erste und letzte
Ausprägung des Zurechnungsbegriffs eingegangen wird. Diese systematische
Aufgliederung der Zurechnungsmerkmale ist Ausfluss der GoB, die gem.
§ 5 Abs. 1
EStG auch für das Steuerrecht maßgebend
sind.
I. Einordnung in den handels- und steuerrechtlichen Kontext
1. Handelsrechtliche Zurechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Gem. § 242 Abs. 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen den Verhältnissen seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen. Somit stellt sich u.a. die Frage nach der subjek...