Ermittlung von Nebeneinkünften; Steuererklärungspflicht
Leitsatz
Bei der Ermittlung von Nebeneinkünften i.S.d. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind steuerfreie Einkünfte nicht anzusetzen. Nichts anderes
gilt für negative Einkünfte, die nicht verrechenbar (ausgleichsfähig) sind, wie im Streitfall Verluste aus einem privaten
Veräußerungsgeschäft. Bleibt der Verlust im Entstehungsjahr unberücksichtigt, so ist kein Grund dafür ersichtlich, diesen
bei der Ermittlung der Nebeneinkünfte zu erfassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 88 Nr. 2 EFG 2011 S. 1426 Nr. 16 EStB 2011 S. 417 Nr. 11 QAAAD-85745
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