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Der Euro: Bilanzielle Behandlung der neuen Währung (Teil B)
IV. Gewinnrealisation bei Finanzierungsinstrumenten
Schwankungen von Wechselkursen stellen für international tätige 
Unternehmen erhebliche Risiken dar, deshalb werden derartige 
Währungsschwankungen zunehmend systematisch abgesichert. Bei einer 
funktionierenden Sicherung führen Kursänderungen bei den 
Grund- und Sicherungsgeschäften
 zu gegenläufigen Änderungen der Werte der Zahlungsströme, die 
sich im Idealfall völlig ausgleichen.
			
Bilanziell sind Grundgeschäfte und (derivative) Sicherungsgeschäfte 
grundsätzlich einzeln zu bewerten. Nach dem Imparitäts- und 
Realisationsprinzip sind unrealisierte Verluste, nicht aber unrealisierte 
Gewinne erfolgswirksam zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Prinzipien 
kann allerdings dazu führen, daß
				
negative Bewertungsergebnisse aus dem Grundgeschäft
 in Form von 
Abschreibungen oder Rückstellungen
 ergebniswirksam zu erfassen sind, während gegenläufige 
Bewertungsergebnisse aus dem Sicherungsgeschäft bis zur Realisation 
unberücksichtigt bleiben.
			
Aus diesem Grund müssen Grund- und Sicherungsgeschäft unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Bewertungseinheit zusammengefaßt werden. Nach Auffassung des Arbeitskreises ”...