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Einkommensteuer | Kindergeldanspruch in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Nach dem schließt die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes den Kindergeldanspruch in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder der Wartezeit für einen Ausbildungsplatz nicht aus.
In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der (BStBl 2010 II S. 982) entschieden, dass eine Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht ausschließt. Damit sind die entsprechenden Kindeseinkünfte in den Jahresgrenzbetrag einzubeziehen und nicht monatsanteilig zu berücksichtigen. Im Fall des Urteils [i]Sauerland, NWB 43/2010 S. 3444v. erwies sich dies als nachteilig, weil der Kindergeldanspruch auch für die Monate entfiel, in denen ...