NWB Nr. 26 vom Seite 2171

Mandanten-Merkblatt: Haushaltsnahe Dienstleitungen

[i]Kostenlos für NWB Abonnenten: Mandanten-MerkblätterMit den Mandanten-Merkblättern von NWB können Sie ihre Mandanten optimal auf das Beratungsgespräch vorbereiten. Oftmals sind es allgemeine Fragen, die Mandanten bei „Dauerbrennern”, wie „Geschäfts- oder Firmenwagen” oder „Übernachtungen in Hotels”, beschäftigen. Viele Fragen können mithilfe der NWB Mandanten-Merkblätter gelöst werden. Danach noch offene Fragen, können im anschließenden Beratungsgespräch individuell geklärt werden.

Neues Mandantenmerkblatt: „Haushaltsnahe Dienstleistungen”

Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung können Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen durch Steuerermäßigungen profitieren. Die steuerliche Förderung umfasst dabei die Lohnkosten für die ausgeführten Arbeiten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.

Soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (z. B. im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können, kommt eine (zusätzliche) Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in Frage. Hier besteht kein Wahlrecht.

Seit dem gibt es für alle öffentlich geförderten Maßnahmen, für die ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird, keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen mehr.

[i]Merkblatt „Haushaltsnahe Dienstleistungen” NWB VAAAC-96006

[i]Weitere Merkblätter in der NWB DatenbankMerkblätter finden Sie auf der Startseite der NWB Datenbank in der Kategorie „Arbeitshilfen” unter „Infos für Ihre Mandanten”. S. 2172

Hier finden Sie weitere Mandanten-Merkblätter

Mandanten-Merkblatt: Bewirtungskosten

[i]Das Merkblatt ist unter der NWB DokID NWB NAAAC-98168 aufrufbar Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind.

Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien: die Veranlassung der Bewirtung, wer bewirtet wird und ob die Bewirtungskosten angemessen sind. Außerdem sind für den Abzug grds. der Nachweis mittels ordnungsgemäßer Rechnung sowie eine gesonderte Aufzeichnung erforderlich. Das Merkblatt „Bewirtungskosten” gibt Ihnen grundlegende Informationen an die Hand.

Mandanten-Merkblatt: Geschäfts- oder Firmenwagen

[i]Das Merkblatt ist unter der NWB DokID NWB OAAAC-96017 aufrufbar Firmenwagen sind zum Betriebsvermögen gehörende Kfz, die Arbeitnehmer privat nutzen dürfen. Hieraus ergibt sich ein sog. geldwerter Vorteil, der zum Arbeitslohn zählt. Bei Geschäftswagen, die ebenfalls zum Betriebsvermögen gehören, ist es der Unternehmer, der das Kfz auch privat nutzt, und die sich hieraus ergebenden Kosten sind Privatentnahmen, die den Gewinn nicht mindern dürfen. Mithilfe des Mandanten-Merkblatts informieren Sie Ihre Mandanten schnell und bequem.

Hinweise zum Verwertungsrecht

[i]Tipp: Passen Sie die Merkblätter für Ihre Mandanten anSie können das gesamte Word-Dokument in Ihre Textverarbeitung übernehmen, ggf. anpassen und als Rundschreiben per E-Mail oder als Brief an Ihre Kollegen versenden. Darüber hinaus können Sie die Inhalte vollständig, teilweise oder individualisiert in Ihren Internetauftritt integrieren. Möchten Sie keinerlei Anpassungen an der Ausgabe vornehmen, erleichtert Ihnen die PDF-Version eine Weiterleitung, z. B. per E-Mail, an Ihre Kollegen.

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Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 2171 - 2172
LAAAD-85495