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Abgrenzung der Liebhaberei von den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Gewinnerzielungsabsicht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Auch ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb kann ohne Gewinnerzielungsabsicht geführt werden. Danach scheidet eine an sich mögliche land- und forstwirtschaftliche Betätigung aus, wenn sie nicht mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen. Lässt der Betrieb bei objektiver Betrachtung nach seiner Art, der Gestaltung der Betriebsführung und den gegebenen Ertragsaussichten kein positives Ergebnis erwarten, kann dies unter Heranziehung weiterer Umstände den Schluss erlauben, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt.
I. Einführung
Wenn auch zu nahezu allen Einkunftsarten Urteile zur Liebhaberei ergangen sind, so findet sich das klassische Feld doch auf dem Gebiet der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Der Grund hierfür dürfte zunächst darin zu sehen sein, dass das im Bereich der Land- und Forstwirtschaft eingesetzte Kapital eine relativ geringe Ertragskraft hat. In der Folge kann es daher sehr leicht zu Verlusten kommen. Daneben darf aber auch nicht übersehen werden, dass eine land- und forstwirtschaftliche Betätigung besonders ...