Insolvenzrechtliches Aufrechungsverbot bei Vorsteuererstattungsanspruch
Leitsatz
1. Das FA hat die Möglichkeit der Aufrechung gegen Vorsteuerüberhänge des Insolenzschuldners durch eine anfechtbare Rechtshandlung
erlangt, wenn die Eingangsleistung in der Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt ist.
2. Die gläubigerbenachteiligende Wirkung ergibt sich daraus, dass das FA erst durch die Bestellung der Insolvenzschuldnerin
und den daraus folgenden Anspruch auf Vorsteuervergütung die Möglichkeit zur Aufrechnung erhalten hat.
3. Wegen des grundsätzlichen Vorrangs des Insolvenzrechts vor dem Steuerverfahrensrechts ändert die Saldierung steuerrechtlicher
unselbständiger Ansprüche nach § 16 UStG nichts an dem Aufrechnungsverbot nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1407 Nr. 16 ZIP 2011 S. 1784 Nr. 37 ZAAAD-85434
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.04.2011 - 1 K 808/08