Gewinn aus der Auflösung einer Ansparrücklage bei
Teilanteilsabtretung einer Steuerberatungs-GbR zur Aufnahme eines weiteren
Gesellschafters ist laufender Gewinn
Leitsatz
1. Verkaufen die Gesellschafter einer
zweigliedrigen Steuerberatungs-GbR jeweils einen Bruchteil ihres
Mitunternehmeranteils gegen Zuzahlung in das Privatvermögen an einen neu
in die Sozietät eintretenden Steuerberater und bilden sie mit diesem
nunmehr unter Fortführung der Buchwerte eine dreigliedrige
Steuerberatungs-GbR, so ist als nach § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 2 S. 1
EStG begünstigter Veräußerungsgewinn die Differenz zwischen dem
Kaufpreis und den anteiligen Buchwerten der Wirtschaftsgüter des
Betriebsvermögens der GbR anzusetzen.
2. Eine noch von der bisherigen
zweigliedrigen GbR gebildete Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG
a.F. muss nicht schon mit dem Eintritt des neuen Gesellschafters aufgelöst
werden, denn darin liegt weder eine Betriebsveräußerung noch eine
Betriebsaufgabe. Wird sie gleichwohl bei Eintritt des neuen Gesellschafters
freiwillig aufgelöst, gehört der hierdurch entstehende Gewinn nebst
Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG a.F. nicht zum begünstigten
Veräußerungsgewinn, sondern zum laufenden Gewinn.
3. Eine die Auflösung einer
Ansparrücklage zwingend erfordernde Betriebsveräußerung setzt
die zügige Abwicklung sämtlichen Betriebsvermögens, zumindest
aber der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus und verlangt die
zusammengeballte Aufdeckung der stillen Reserven in gegenständlicher
Hinsicht. Das ist aber nicht der Fall, wenn die beiden Mitglieder einer
Steuerberater-Sozietät nach der Aufnahme des weiteren Gesellschafters mit
den unverändert gebliebenen Betriebsgrundlagen weiter ihrer
freiberuflichen Tätigkeit nachgehen und tatsächlich aus
unveränderten Geschäftsräumen mit denselben Betriebsmitteln
für eine unverändert bleibende Mandantschaft ihre steuerberatenden
Leistungen mit dem einzigen Unterschied erbringen, dass bei ansonsten
unverändertem Angestelltenkreis ein bisheriger Mitarbeiter nunmehr als
Berufsträger nicht mehr Angestellter, sondern freiberuflicher
Mitunternehmer ist.
Fundstelle(n): StuB-Bilanzreport Nr. 19/2011 S. 760 PAAAD-85433
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 06.04.2011 - 1 K 1370/07
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.