Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete andere Stiftung schenkungsteuerbar
Die Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründete rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unterliegt unabhängig von den damit verfolgten Zielen und den der neuen Stiftung nach ihrer Satzung obliegenden Aufgaben der Schenkungsteuer, soweit nicht eine Steuerbefreiung eingreift (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1, § 13, § 15 ErbStG).
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 1 ErbStG gilt der unentgeltliche Übergang von Vermögen aufgrund eines S. 480Stiftungsgeschäfts unter Lebenden als Schenkung unter Lebenden. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG regelt die Erstausstattung der Stiftung. Der Steuertatbestand greift nicht nur bei Stiftungen durch lebende natürliche Person, sondern auch bei juristischen Personen, wie z. B. rechtsfähigen Stiftungen, als Stiftern. Eine andere Beurteilung ist a...