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Körperschaftsteuer | Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung bei Privatnutzung eines Flugzeugs der GmbH durch Gesellschafter-Geschäftsführer
(1) Die unentgeltliche private Nutzung des Flugzeugs einer GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, deren Höhe im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nach Fremdvergleichsmaßstäben zu bewerten ist, was in der Regel zum Ansatz des gemeinen Werts führt und damit einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht. (2) Ist ein konkreter Fremdvergleich nicht möglich und lässt sich der gemeine Wert der Privatnutzung nicht ermitteln, ist der Wert der verdeckten Gewinnausschüttung auf Basis der Vollkosten der Kapitalgesellschaft zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags zu berechnen (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Die klagende GmbH war Eigentümerin eines einmotorigen Flugzeugs, das vom Gesellschafter-Geschäftsführer in den Jahren 1999 und 2001 auch pr...