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BFH 24.03.2011 IV R 46/08, StuB 12/2011 S. 475

Anforderungen an den weiteren Verbleib eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Betriebsvermögen bei Bestellung eines Erbbaurechts

(1) In früheren Wirtschaftsjahren aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommene erbbaurechtsbelastete Grundstücke bleiben bei der Berechnung, ob die spätere Bestellung weiterer Erbbaurechte zu einer Überschreitung der Unschädlichkeitsgrenze von 10 % der landwirtschaftlichen Flächen geführt hat, unberücksichtigt. (2) Die Vereinbarung eines verbilligten Erbbauzinses zwischen dem Landwirt und seinem Kind führt nicht zu einer Entnahme des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks, sofern der verbilligte Erbbauzins die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % des ortsüblichen vollen Erbbauzinses nicht unterschreitet (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 7, Abs. 3, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 13, § 13a EStG; § 120 Abs. 3 FGO).

Praxishinweise

(1) Land- und Forstwirte können gr...

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