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Gesellschaftsrecht | Verschmelzungsbericht bei Abfindungsansprüchen aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Die Vertretungsorgane haben einen ausführlichen und schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Verschmelzung und die Bestimmungen des Verschmelzungsvertrags im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden (§ 8 Abs. 1 UmwG). Der Normzweck dieser Vorschrift gebietet es von daher, den Anteilsinhabern einen möglichst umfassenden Einblick zu geben, um ihnen ein geschlossenes Bild von Bedeutung und Wirkung der Verschmelzung zu vermitteln. Diesem Zweck wird der Verschmelzungsbericht nur dann gerecht, wenn er sämtliche Konsequenzen ausführlich und transparent darstellt. Trotzdem kann es nicht Aufgabe und Funktion des Verschmelzungsberichts sein, den Anteilsinhabern einen so detaillierten Einblick in den Verschmelzungsvorgang verschaffen zu müssen, dass diese ihn in allen Einzelheiten...