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Abschlußüberwachung im Rahmen der Abschlußerstellung durch den Steuerberater
—Ansätze einer Computerunterstützung—
I. Gegenstand und Ziel der Abschlußüberwachung
Die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten und bei der Erstellung von Abschlüssen gehört zu den zentralen Tätigkeitsfeldern des steuerberatenden Berufsstands. Der StB hat bei der Erbringung dieser Dienstleistung alle einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Normen sowie die geltenden Berufsgrundsätze zu beachten. Insbesondere aus dem Berufsgrundsatz der Eigenverantwortlichkeit entsteht für ihn eine Überwachungsverantwortung, die sich sowohl auf den Abschluß als Endprodukt der Dienstleistung als auch auf den Erstellungsprozeß bezieht.In den vergangenen Jahren zeigte sich jedoch, daß die Haftung des StB für fehlerhafte Jahresabschlüsse und Testate zunehmend Gegenstand zivilrechtlicher Auseinandersetzungen wurde. Auch wenn die Gründe hierfür vielfältig sein mögen, stellt sich für den Berufsangehörigen dennoch die Frage, wie er den im Extremfall drohenden Haftungsrisiken wirkungsvoll begegnen kann. Positiv formuliert: Wie kann der steuerberatende Berufsstand im Sinne eines Total Quality Managements (zur Qualitätssicherung vgl. IDW-Stellungnahme in BBK Nr. 2/96, F. 3 S. 1159) trotz Zeit- und Kostend...