Berücksichtigung einer Nachzahlung von Erwerbsunfähigkeitsrente
an ein behindertes volljähriges Kind im Rahmen der Ermittlung der eigenen
Einkünfte und Bezüge
Leitsatz
1. Die Berechnung, ob ein
volljähriges behindertes Kind aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich
mit seinen eigenen Einkünften und Bezügen selbst zu unterhalten, ist nach dem
Monatsprinzip vorzunehmen.
2. Nicht monatlich, sondern jährlich
anfallende Einnahmen sind abweichend davon dem Monat des Zuflusses und den
folgenden elf Monaten anteilig zuzurechnen. Entsprechend sind auch einmalige
Einnahmen (hier eine Nachzahlung von Erwerbsunfähigkeitsrente) zu behandeln.
Tatbestand
Fundstelle(n): HAAAD-85197
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 30.04.2008 - 5 K 1017/05 (Kg)
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