Rechtsbeschwerde: Anfechtbarkeit der Nichtzulassung durch das Beschwerdegericht
Gesetze: § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO
Instanzenzug: Az: 3 T 25/11 Beschlussvorgehend Az: 446 M 29490/10
Gründe
1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht statthaft ist. Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) ist nicht anfechtbar (vgl. , NJW-RR 2005, 294 f.; Beschluss vom - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113 mwN).
2Der Prozesskostenhilfeantrag ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Satz 1 ZPO).
Bornkamm Büscher Schaffert
Koch Löffler
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Fundstelle(n):
IAAAD-85123