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LG Hanau 21.03.2002 3 T 67/02

Zwangsverwaltung; | Stundensatz für einen Rechtsanwalt als Zwangsverwalter

Für die Frage der Angemessenheit einer Stundenvergütung eines Rechtsanwalts als Zwangsverwalter ist auch die jeweilige Einkommenssituation zu berücksichtigen. Die Kostenträchtigkeit professioneller Insolvenzverwaltungsbüros liegt im Bundesdurchschnitt bei bis zu 70 % der getätigten Umsätze (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, Rn. 47 zu § 24 Zwangsverwalterverordnung). Ein Stundensatz von brutto 250 DM ist damit nicht unangemessen (LG Hanau, Beschl. v. - 3 T 67/02, ZIP 2002, 679).

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