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FG Baden-Württemberg 28.02.2011 6 K 2473/09, BBK 12/2011 S. 562

Buchführung | Aufwendungen für Oldtimer keine Betriebsausgabe

Aufwendungen für einen Jaguar E-Type Baujahr 1973 sind nicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig, da sie ihrer Art nach als unangemessener Repräsentationsaufwand anzusehen sind und der Oldtimer eine Nähe zur privaten Lebensführung aufweist. Das Abzugsverbot greift immer dann ein, wenn ein in der Vorschrift genanntes Wirtschaftsgut in einer Weise eingesetzt wird, die bei typisierender Betrachtung dazu geeignet ist, Geschäftsfreunde zu unterhalten oder privaten Neigungen nachzugehen. Ob dies im Einzelfall tatsächlich gegeben ist, ist nicht zu prüfen.

Hinweis:

Eine Ausnahme vom Abzugsverbot käme selbst dann nicht in Betracht, wenn die Aufwendungen zwar (typisierend) der Repräsentation, Unterhaltung, Freizeitgestaltung oder sportlichen Betätigung dienen, aber ...

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