Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung
[i]Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen SanierungsmaßnahmenDie Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen. Gefördert werden sollen Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung sei, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies soll durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden. Steuerpflichtige sollen hiernach jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen können. Dies gelte jedoch nur für den Fall, dass sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, sollen die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen können. [i]Inkrafttreten: 1. 1. 2012Das Gesetz soll am in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
[i]CO 2-Gebäudesanierungsprogramm Neben den steuerlichen Anreizen sieht das neue Energiekonzept auch eine Aufstockung der Mittel für das CO 2-Gebäudesanierungsprogramm vor.