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Korrektur des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-84777 Seit Veröffentlichung des (BStBl 2011 I S. 301) erkennt die Finanzverwaltung die Anwendbarkeit der Einzelbewertung der Firmenwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nach der 0,002-%-Methode an (vgl. Hilbert, NWB 20/2011 S. 1703). Da ein Rückgriff auf die Methode beim Lohnsteuerabzug jedoch erst ab 2011 möglich und auch dann nicht obligatorisch ist, wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers oftmals eine entsprechende Korrektur beabsichtigt sein.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter
Korrektur durch formlose Anlage zur Anlage N
Zunächst ist zu bestimmen, ob die Anwendung der Einzelbewertung (überhaupt) von Vorteil ist, was regelmäßig nur der Fall sein wird, wenn der Firmenwagen monatlich für weniger als 15 Hin- und Rückfahrten genutzt wurde. [i]Notwendige Korrektur des BruttoarbeitslohnsSoll auf diese Methode zurückgegriffen werden, ist im Zuge der Veranlagung der insoweit zu hoch angesetzte Bruttoarbeitslohn zu korrigieren. Dazu kann der Anlage N der Erklärung eine formlose Korrekturanlage beigefügt werden, auf welche im Anschreiben und – soweit möglich – durch Vermerk auf der Anlage N s...