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Korrektur des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Was ist zu tun?
[i] Hilbert, NWB 20/2011 S. 1703 Seit Veröffentlichung des (BStBl 2011 I S. 301) erkennt die Finanzverwaltung die Anwendbarkeit der Einzelbewertung der Firmenwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nach der 0,002-%-Methode an. Eine Anwendung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ist dem Arbeitgeber jedoch nicht vorgeschrieben. Zudem ist sie erst für Zeiträume ab 2011 möglich. Da der Arbeitnehmer allerdings bei seiner persönlichen Einkommensteuerveranlagung nicht an die für den Lohnsteuerabzug gewählte Berechnung (0,03-%-Regelung oder Einzelbewertung) gebunden ist, kann er in seiner Erklärung die Methode einheitlich für alle ihm überlassenen Firmenwagen für das gesamte Kalenderjahr wechseln. Allein deswegen sowie aufgrund der Anwendbarkeit der Einzelbewertung im Veranlagungsverfahren in allen noch offenen Fällen wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung oftmals eine entsprechende Korrektur notwendig sein.
I. Formlose Korrektur durch Anlage zur Anlage N
1. Erster Schritt: Bestimmung, ob Einzelbewertung vorteilhaft ist
[i]Mehr oder weniger als 15 Fahrten pro Monat?Die 0,03-%-Regelung unterstellt in einer typisierenden Betrachtung 15 arbeitstägliche Hin-...