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Finanzbuchführung mit dem Industriekontenrahmen
4. Kontenklasse 1: Finanzanlagen
4.1 Begriffe
Unter Finanzanlagen werden Anteile, Beteiligungen und Ausleihungen, die längerfristiger Natur sind und nicht nur vorübergehend gehalten werden sollen, zusammengefasst. Dabei kann es sich um in Wertpapieren verbriefte oder um unverbriefte Finanztitel (mit Gläubiger- oder Eigentümerrechten) handeln (vgl. Bieg, S. 24).
Finanzanlagen entstehen durch die Überlassung von Kapital an andere Unternehmungen und dienen vorrangig der Erzielung von Finanzerfolgen. Sie unterscheiden sich insofern von den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen, als mit dem investierten Kapital nicht in der eigenen, sondern in einer fremden Unternehmung gearbeitet wird (vgl. Hoyos/Bartels-Hetzler, in: Budde u. a., § 266 HGB Rn. 69).
Das Gliederungsschema des § 266 HGB sieht für die Darstellung des Finanzanlagevermögens (Position A.III) einer Unternehmung eine Unterteilung in ”Anteile an verbundenen Unternehmen”, ”Ausleihungen an verbundene Unternehmen”, ”Beteiligungen”, ”Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht”, ”Wertpapiere des Anlagevermögens” sowie ”sonstige Ausleihungen” vor. Der IKR greift auf diese Bezeichnungen bei der Bildung der entspr...