Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das häusliche Arbeitszimmer
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2039Das (BStBl 2011 I S. 195) die Anwendungsregelungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) an die durch das JStG 2010 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen angepasst.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Anlass für die Gesetzesänderung
[i]BVerfG, Beschluss v. 6. 7. 2010 - 2 BvL 13/09Das (BStBl 2011 II S. 318) entschieden, dass § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des StÄndG 2007 insoweit nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Aufwendungen vom Abzug ausgeschlossen werden, die für ein häusliches Arbeitszimmer anfallen, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Jahressteuergesetz 2010
[i]JStG 2010 stellt begrenzte Abzugsmöglichkeit wieder herDurch das JStG 2010 v. (BStBl 2010 I S. 1394) wird die bis einschließlich 2006 geltende Regelung des Abzugs von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für Fälle wieder hergestellt, in denen dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Ausnahme des begrenzten Abzugs bei mehr als 50 %iger...