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OLG Celle Urteil v. - 3 U 196/10

Gesetze: UStG § 4 Nr. 8a; UStG § 15 Abs. 2; BGB § 765 Abs. 1; BGB § 767 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die klagende Bank ist nicht verpflichtet, der zum Vorsteuerabzug berechtigten Bürgin im Rahmen der Verwertung des vom Darlehensnehmer zur Sicherheit übereigneten Fahrzeuges dessen Erwerb zu ermöglichen, um sie in die Lage zu versetzen, den Vorsteuerabzug steuermindernd geltend zu machen.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2011 S. 1681 Nr. 24
FAAAD-84742

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OLG Celle, Urteil v. 27.04.2011 - 3 U 196/10

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