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Einkommensteuer | keine zwangsweise Betriebsaufgabe bei Vermietung des Betriebsgrundstücks eines Großhandels zur branchenfremden Nutzung (§ 16 Abs. 3 EStG)
Stellt ein Großhandelsunternehmen seine werbende Tätigkeit ein und vermietet es sein bisheriges Betriebsgrundstück an ein anderes Unternehmen, so scheitert nach dem die Annahme einer Betriebsverpachtung nicht bereits daran, dass das mietende Unternehmen einer anderen Branche angehört. An der im Senatsurt. v. - IV R 122/71 (BStBl 1975 II S. 885) geäußerten Auffassung wird nicht mehr festgehalten.