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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 337/10

Leitsatz

Leitsatz:

Der Vorrang der staatlichen Krankenhausplanung begründet eine Bindung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen an die Krankenhauspläne der Länder. Die Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit nach § 109 Abs 3 Satz 1 SGB V erfolgt daher auf der Grundlage des Krankenhausplans des jeweiligen Landes. (Revision wurde vom Senat zugelassen)

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-84653

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.05.2011 - L 11 KR 337/10

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