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FG Köln Urteil v. - 6 K 2370/07 EFG 2011 S. 1775 Nr. 20

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1 Satz 1

Immobilien:

Wirtschaftlicher Zusammenhang von Darlehenszinsen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung derselben Immobilie

Leitsatz

1) Sollen Darlehenszinsen zum Kauf einer Immobilie als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein, muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1 EStG bestehen. Dafür muss das Darlehen gerade für die Anschaffung oder Herstellung dieser Immobilie verwendet worden sein.

2) Mit der Veräußerung eines vermieteten Grundstücks wird der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Grundstück und dem durch die Finanzierung aufgenommenen Darlehen beendet. Ein späterer Rückerwerb des Grundstücks ändert hieran nichts mehr, sofern der Stpfl. zur Tilgung der Anschaffungskosten für den Rückerwerb andere Darlehen aufnimmt.

Fundstelle(n):
DStZ 2011 S. 545 Nr. 15
EFG 2011 S. 1775 Nr. 20
NAAAD-84586

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FG Köln, Urteil v. 16.12.2010 - 6 K 2370/07

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