Umsätze eines Berufsbetreuers umsatzsteuerpflichtig
Leitsatz
Ein Stpfl., der sich als berufsmäßiger Betreuer unternehmerisch betätigt, erzielt steuerbare Umsätze.
Diese steuerbaren Umsätze sind nicht nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerfrei. Denn ein Berufsbetreuer zählt nicht zu den amtlich
anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und zu den in der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen
und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind.
Die Leistungen eines Berufsbetreuers sind auch nicht nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1836 Nr. 20 BAAAD-84564
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.03.2011 - 16 K 293/10
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