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Gewerbliche Einkünfte eines Steuerberaters durch Verpachtung seines Mandantenstamms im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
(1) Mit der Entscheidung, dass Pachteinnahmen eines Steuerberaters aus der Verpachtung des Mandantenstamms seiner freiberuflichen Einzelpraxis an die von ihm beherrschte Steuerberatungs-GmbH der Gewerbesteuer unterliegen, weil insoweit eine freiberufliche Betriebsaufspaltung anzunehmen sei, weicht das FG nicht von der Entscheidung des (Kurzinfo StuB 2008 S. 443) sowie dem (BFHE 175 S. 33, BStBl II S. 903) ab. (2) In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass der Mandantenstamm eines Steuerberaters als eigenständiges Wirtschaftsgut Gegenstand eines Pachtvertrags sein kann und dass es sich dabei um „den wesentlichsten und werthaltigsten” Teil des Betriebsvermögens handelt (vgl. BStBl 1997 II S. 546