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FG Hessen | Werbungskostenabzug eines EG-/EU-Bediensteten
(1) Ein Stpfl., der Dienstbezüge von der EG/EU erhält, kann damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei der Veranlagung zur deutschen ESt geltend machen. (2) Die Nichtberücksichtigung derartiger Aufwendungen verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht (EFG 2011 S. 647).
Die Klin. war seit Februar 2008 Bedienstete der Europäischen Kommission mit Dienstort Luxemburg. Im Zusammenhang damit machte sie in der ESt-Erklärung 2008 für eine doppelte Haushaltsführung Aufwendungen (Umzugskosten, Miete für eine Wohnung in Luxemburg etc.) geltend. Dies lehnten FA und FG ab. Denn gemäß Art. 13 Abs. 2 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union sind Dienstbezüge, die die Klin. im Streitjahr von der Europäischen Kommissio...