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IWB Nr. 11 vom Seite 419

Vereinbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen mit der EU-Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie

Schlussanträge der GAin Eleanor Sharpston vom 12.5.2011 in der Rs. Scheuten Solar

Prof. Dr. Otmar Thömmes

Das umfassende Besteuerungsverbot nach der Zins- und Lizenzrichtlinie (ZLR) für an eine verbundene Gesellschaft in der EU gezahlte Zinsen hatte in der Praxis die Hoffnung geweckt, dass einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen in EU-Fällen erfolgreich mit einem auf einen Verstoß gegen die Richtlinie begründeten Rechtsmittel begegnet werden könne. Die am vorgelegten Schlussanträge der Generalanwältin beim EuGH dämpfen diese Hoffnungen. Nun bleibt abzuwarten, wie der EuGH entscheiden wird.

I. Zur praktischen Bedeutung der Schlussanträge vom

Aufgrund eines NWB RAAAD-30587) wird der EuGH demnächst zu der Frage Stellung nehmen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen gem. § 8 Nr. 1 GewStG 2002 gegen die Vorgaben der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie (RL 2003/49/EG v. ) verstößt (vgl. Vorlagebeschluss mit Anmerkungen von Thömmes,  f. NWB GAAAD-34214). Generalanwältin Eleanor Sharpston schlägt dem Gerichtshof in ihren Schlussanträgen vom vor, die vom BFH vorgelegte Frage zu verneinen. Damit liegen die Schlussanträge auf der Linie der im Verfahren vor dem EuGH vorgebr...

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