Arbeitshilfe - Stand: 22.02.2012

Erstattung nicht nur des abgeführten, sondern des einbehaltenen Steuerabzugsbetrags - Mustereinspruch

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Ist die Erstattung von Abzugssteuern nach § 50d Abs. 1 EStG auf den Betrag begrenzt, der sowohl angemeldet als auch abgeführt wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
GAAAD-84075