Aufenthaltsdauer i.S.d. 183-Tage-Regelung gem. DBA-Frankreich in 2001 und 2002 - Mustereinspruch
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Sind für die Ermittlung der Aufenthaltstage i.S.d. sog. 183-Tage-Regelung (Art. 13 Abs. 4 DBA-Frankreich) nur die Tage der physischen Anwesenheit im Tätigkeitsstaat maßgeblich oder ist in den Streitjahren (2001 und 2002) die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich vom (BStBl I 2006, 304) relevant, nach der Wochenenden bei der Berechnung grundsätzlich mitgezählt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
SAAAD-84071