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Das Umsatzsteuerrecht in den EU-Mitgliedstaaten — Dänemark, Schweden, Finnland —
I. Das dänische Umsatzsteuergesetz
Trotz der Ablehnung des dänischen Parlamentes, die Maastrichter-Verträge im Zusammenhang mit der Einführung der Währungsunion zu ratifizieren, hatte Dänemark bereits Mitte 1992 die EU-Vorschriften zur Umsatzsteuerharmonisierung in das nationale Umsatzsteuergesetz übertragen. Lediglich im Bereich von verbrauchsteuerpflichtigen Waren — insbesondere bei Tabak und Alkohol — gelten sowohl in Dänemark als auch bei der ”Einfuhr” solcher Güter nach Dänemark entsprechende Sonderregelungen. Zu den einzelnen Definitionen des dänischen Umsatzsteuergesetzes ist Folgendes festzuhalten:
1. Lieferungen/Leistungen
Als steuerbare Lieferung gilt nach dem dänischen UStG jede Übertragung eines körperlichen Gegenstandes gegen Entgelt. Als steuerbare Leistung gilt jede Leistung gegen Entgelt, die nicht von dem Begriff Lieferung erfasst wird. Auch Lieferungen auf ein Konsignationslager im europäischen Ausland bzw. an einen Kommissionär gelten umsatzsteuerlich als Lieferungen.
2. Unternehmerbegriff
Unternehmer im Sinne des dänischen Umsatzsteuer-Gesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige, d. h. auf eine gewisse Dauer oder eine gewisse Anzahl von Vorgängen ausgeleg...