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Tonnagesteuer – Antrag ins Blaue als gesetzlicher Regelfall
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAD-83902 Die Finanzverwaltung vertritt bei neu gegründeten Schifffahrtsbetrieben die Ansicht, dass die Antragsfrist des § 5a EStG in der bis 2005 geltenden Fassung regelmäßig bereits mit Abschluss des Bau- bzw. Kaufvertrags für das Schiff beginnt ( BStBl 2002 I S. 614). Folgt man dem, wird der Betroffene zu einem Zeitpunkt zur Antragstellung gezwungen, in dem regelmäßig noch nicht feststeht, ob die Voraussetzungen des § 5a EStG a. F. später erfüllt werden. Die Folgen sind dramatisch: Erfolgt der Antrag nicht fristgerecht, verliert der Betroffene nicht nur das jeweilige Jahr. Der Antrag ist erst nach zehn Jahren wieder möglich. Das Problem ist nicht neu. Da inzwischen die Betriebsprüfungen für die Streitjahre weitgehend abgeschlossen sind, kommen die Fälle aber erst jetzt hoch. Dies ist Anlass für eine kritische Auseinandersetzung mit der Verwaltungsansicht.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter
Inhalt der gesetzlichen Regelung
[i]Beginn der dreijährigen AntragsfristNach der bis 2005 geltenden Regelung beginnt die dreijährige Optionsfrist in dem Jahr, in dem der Betroffene erstmals Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Ve...