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Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätten bei wechselndem Einsatz in 14 Filialen
Wird ein als Personalreserve beschäftigter Sparkassenmitarbeiter wechselnd in insgesamt 14 Filialen eingesetzt, liegen nach dem keine regelmäßigen Arbeitsstätten vor.
Das Gericht hat die Revision zugelassen, da die Frage, bis zu welcher Anzahl an Beschäftigungsstellen noch von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgegangen werden kann, bislang nicht höchstrichterlich geklärt sei. Regelmäßige Arbeitsstätten hat der BFH bisher angenommen bei einem Rettungsassistenten des DRK, der an insgesamt fünf verschiedenen Rettungsstationen beschäftigt ist ( NWB BAAAB-69757), bei einem Busfahrer, der seinen Bus an verschiedenen Busdepots abholt (, BStBl 2005 II S. 788 ) und dem Bezirksleiter einer Einzelhande...