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Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen
Mit Urteil v. - 11 K 908/10 L NWB DAAAD-82028 hat das FG Düsseldorf entschieden, dass die Freigrenze von 110 € für Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen im Jahr 2005 noch als sachgerecht und angemessen zu beurteilen ist. Darüber hinaus stellte das Finanzgericht fest, dass zur Ermittlung der Höhe der auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Zuwendungen sämtliche Kosten, die auf die bei der Planung des Arbeitgebers vorgesehenen, aber nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, aus der Durchschnittsberechnung auszunehmen sind, weil es insoweit an einer Bereicherung der tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer fehlt.
Im Urteilsfall war ein Sommerfest ausgerichtet worden, hierbei wurde auf Grundlage einer vorher durchgeführten Umfrage von einer Teilnehmerzahl von 600 Personen (Belegschaftsmitglieder und Familienangehörige) geplant und bestellt; tatsächlich nahmen aber nur 348 Personen (67 Arbeitnehmer ohne Begleitung, 43 Arbeitnehmer mit einer Begleitperson = 86 Personen, 54 Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Begleitpersonen = 195 Personen) an dem Fest teil. Die Gesamtkosten des Betriebsfestes beliefen sich auf (brutto) 27.166,36 € (Zelt, Gastronomie...