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Die Besteuerung der EG-Beamten
Die EU beschäftigt als ”Unternehmen Europa” mittlerweile mehr als 25 000 Personen. Diese umfangreiche personelle Trägerschaft der EU besteht überwiegend aus europäischen Beamten, für die aufgrund ihrer überstaatlichen Aufgaben neben zahlreichen Ausnahmebestimmungen auch steuerliche Sonderregelungen gelten. Neben der Ausgestaltung des internen Besteuerungssystems der EU verdienen besonders die Probleme Aufmerksamkeit, die aus dem Spannungsfeld zwischen der nationalen Besteuerung durch die Mitgliedstaaten und der eigenständigen Besteuerung durch die EU erwachsen.
I. Partielle Befreiung von der nationalen Steuerpflicht
1. Relevante Rechtsvorschriften
Die steuerlichen Sonderrechte der EG-Beamten begründen sich im wesentlichen auf das Protokoll über Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom (BGBl 1965 II S. 1482). Das Protokoll gilt gem. Art. 218 EUV als primäres Gemeinschaftsrecht und geht somit sowohl nationalen Steuervorschriften als auch internationalen DBA vor. Im einzelnen enthält das Protokoll Vorrechte und Befreiungen für die EU selbst, ihre Organe und deren Mitglieder sowie für europäische Beamte und sonstige Bedienstete. Die besonderen steuerlichen Befreiungen und Vorrechte für EG-Beamte li...