Befriedigungsfiktion gem. § 114a ZVG als Teil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage – Tochtergesellschaft des Grundpfandgläubigers
als Meistbietender
Leitsatz
Die beim zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten eintretende Befriedigungsfiktion nach § 114a ZVG ist bei dem Grundstückserwerb
des Meistbietenden zusätzlicher Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, wenn der Meistbietende als hundertprozentiges
Tochterunternehmen des Grundpfandgläubigers ein vom Berechtigten abhängiges Unternehmen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): PAAAD-83878
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.12.2010 - 7 K 3230/09 GE