Zollrecht: Zur Erkennbarkeit von behördlichen Irrtümern
Leitsatz
1. Für die Frage, in welchem Zeitraum ein Zollschuldner einen Irrtum der Behörde im Sinne von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK
gegebenenfalls vernünftigerweise erkennen konnte, kommt es im Fall einer mündlichen Zollanmeldung grundsätzlich auf die Zeit
von der Abgabe der Zollanmeldung bis zum Erhalt des ursprünglichen Abgabenbescheids und der Wahrnehmung seines Inhalts an
(im Anschluss an , BFHE 221, 279, ZfZ 2008, 965).
2. Von einer zollrechtlich unerfahrenen Privatperson, die die Einfuhr eines geringwertigen Geräts der Unterhaltungselektronik
mündlich anmeldet, kann ohne weiteres nicht erwartet werden, dass sie bei der binnen 15 Minuten erfolgenden Festsetzung erkennt,
dass diese nicht in voller Höhe erfolgt ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAD-83876
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.05.2011 - 4 K 63/11
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