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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2052/08 EFG 2011 S. 1943 Nr. 22

Gesetze: AO §§ 124 Abs. 1 S. 1, 122 Abs. 2 Nr. 1

Bestandskraft eines Ablehnungsbescheides im Rahmen der Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung

Leitsatz

Ein Verwaltungsakt wird erst mit seiner Bekanntgabe wirksam, § 124 Abs. 1 Satz 1 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1943 Nr. 22
LAAAD-83875

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.09.2009 - 2 K 2052/08

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