Doppelte Haushaltsführung bei sowohl beruflicher als auch privater Mitveranlassung
Leitsatz
Wird am Beschäftigungsort bzw. in der Nähe des Beschäftigungsortes ein weiterer Hausstand zunächst durch Miete und sodann
durch den Kauf einer Immobilie begründet, um eine Arbeitskollegin/einen Arbeitskollegen auch finanziell zu unterstützen, ist
der Hausstand am Beschäftigungsort nicht ausschließlich aus beruflichem Anlass begründet worden. Dies hat zur Folge, dass
die notwendigen Mehraufwendungen für die Haushaltsführung am Beschäftigungsort nicht als Werbungskosten bei den Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 148 Nr. 3 EFG 2011 S. 1968 Nr. 22 QAAAD-83869
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.11.2010 - 5 K 1285/07
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