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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1285/07 EFG 2011 S. 1968 Nr. 22

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung bei sowohl beruflicher als auch privater Mitveranlassung

Leitsatz

Wird am Beschäftigungsort bzw. in der Nähe des Beschäftigungsortes ein weiterer Hausstand zunächst durch Miete und sodann durch den Kauf einer Immobilie begründet, um eine Arbeitskollegin/einen Arbeitskollegen auch finanziell zu unterstützen, ist der Hausstand am Beschäftigungsort nicht ausschließlich aus beruflichem Anlass begründet worden. Dies hat zur Folge, dass die notwendigen Mehraufwendungen für die Haushaltsführung am Beschäftigungsort nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 148 Nr. 3
EFG 2011 S. 1968 Nr. 22
QAAAD-83869

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.11.2010 - 5 K 1285/07

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